PIA 41 Ist jetzt eine Sorte! Sortenschutz ist erteilt

ENTSCHEIDUNG (Nr: 63133)

Der zuständige Ausschuss für die Erteilung von gemeinschaftlichen Sortenschutzrechten hat am 06 FEBRUAR 2023 beschlossen, mit Wirkung vom selben Tag gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr.2100/94 des Rates (Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz):

dem Antragsteller:

Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch Julius-Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

für die Sorte von Malus domestica Borkh., mit der Antragsnummer: 2020/3133, den gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erteilen.

Der Ausschuss hat in Verbindung mit der Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für diese Sorte gemäß Artikel 63 der o.g. Verordnung die folgende Sortenbezeichnung genehmigt:

‚PIA 41‘

Der Sortenschutz ist für eine Dauer bis spätestens zum 31. Dezember 2053 erteilt worden.

Dipl. Ing. agr. Herbert Knuppen

Neue Obstsorten & Beratung

Schreibe einen Kommentar